Teilnehmergemeinschaft, Vorstand

Gesetzliche Grundlage für die Durchführung einer Dorferneuerung ist das Flurbereinigungsgesetz (FlberG). Die Durchführung einer Dorferneuerung steht unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE), einer Behörde des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft & Forsten. Im FlberG ist auch die Bürgerbeteiligung geregelt. Die Grundstückseigentümer im Anordnungsgebiet bilden eine Teilnehmergemeinschaft (TG). Die TG bestimmt für die Dauer von 7 Jahren einen Vorstand sowie deren Stellvertreter und Beisitzer. Das FlbeG bestimmt auch, dass der Bürgermeister Mitglied des Vorstands ist und der Vorsitz des Vorstandes vom Projektleiter des ALE geführt wird.

Eine Liste der Vorstandsmtglieder, Stellvertreter und Beisitzer finden Sie hier.