Budgetrahmen
Im Antrag der Gemeinde auf Anordnung einer Dorferneuerung im Jahr 2006 war eine Liste mit Wunschprojekten der DEW im Wert von über 3 Mio EUR enthalten.
Mit der Anordnung erhielt die Dorferneuerung einen Förderbetrag von 600.000,00 EUR zugewiesen, zzgl. 60.000,00 EUR explizit für die Entstehung von Räumlichkeiten für die Dorfgemeinschaft.
Die Teilnehmergemeinschaft hatte nun einen Vorschlag zu machen, für welche Projekte aus der ursprünglichen Wunschliste die Fördergelder verwendet werden sollen. Es wurde daraufhin eine Prioritätenliste erstellt, welche in der Summe höher liegt als der Förderbetrag. Das ist aber zunächst ohne Bedeutung, da zu diesem Zeitpunkt – abgesehen von den finanziellen Limitierungen – völlig unkar war, welches Projekt realistischer Weise machbar war und welches nicht. Diese Liste stellt also ein Arbeitsprogramm, geordnet nach der Wichtigkeit aus Sicht der DEW, dar und hat keinerlei planrechtliche Bedeutung. Während der Laufzeit der Dorferneuerung (geschätzt: 10 Jahre) können Projekte herausfallen und andere an ihre Stelle treten.