Die Anordnung

zur Dorferneuerung erfolgte am xx.xx.xxxx durch das Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern in München. Die Anordnung enthält die Festlegung eines Anordnungsgebietes sowie eine Zusage über Fördermittel in Höhe von 600.000,00 EURO für Maßnahmen im Anordnungsgebiet aus dem Dorferneuerungsplan, zzgl. 60.000,00 EURO als Zuschuß für die Schaffung von Räumlichkeiten für die Dorfemeinschaft.

Je nach Art der Maßnahme stell der Betrag von 600.000 EUR zwischen 45 und 50 % Fördrung dar. Dies bedeutet, dass die Gemeinde Feldkirchen Westerham einen Finanzierungsanteil von ca. 650.000 EUR übernehmen muss. Dieser verteilt sich auf die Laufzeit des Dorferneuerungsprojektes, also auf ca. 8 – 10 Jahre.